RED – Die neue Re-Issue von Taylor Swift ist da!

  • Artist: Taylor Swift
  • Album: Red (Taylor's Version)
  • Label: Universal Music Group

Taylor Swift ist zurück mit einer Neuauflage ihres Herzschmerzalbums “Red (Taylor’s Version)“! Es ist das Album, mit dem sich Taylor Swift in die Herzen der ganzen Welt sang – ursprüngliche Singles wie “I Knew You Were Trouble.“ und “We Are Never Ever Getting Back Together“ liefen im Radio rauf und runter und sind bis heute absolute Swift-Klassiker.

Diese erscheinen nun im neuen Look, begleitet von neun sogenannten “Vault-Tracks“, also Songs, die es bei der ersten Veröffentlichung im Jahr 2012 nicht auf das Album schafften. Darunter fällt auch der Heilige Gral der Swift-Fangemeinde: Eine zehnminütige Version der herzzerreißenden Ballade “All Too Well“, welche zwar nie als Single veröffentlicht wurde, aber im Fandom als der Swift-Staple schlechthin gilt. Taylor Swift belohnt die Liebe zu diesem Song aber noch weiter: Am Abend des Release-Tags veröffentlicht sie außerdem den Kurzfilm “All Too Well“, der von ihr geschrieben und produziert wurde und mit einer Starbesetzung mit Dylan O’Brien und Sadie Sink glänzt.

 

Zusätzlich bekommt die Sängerin auf mehreren Tracks des Albums tatkräftige Unterstützung, unter anderem von Ed Sheeran und Phoebe Bridgers, was nur noch einmal mehr verspricht, dass “Red (Taylor’s Version)“ das perfekte Album ist, um sich durch jede Art von Liebeskummer durchzuhören. Das Album ist in verschiedenen Formaten, die alle mit einem Booklet samt Fotos, Artwork und Lyrics erhältlich sind – jetzt Teil der “Red (Taylor’s Version)“ Ära werden!

Die 4 LPs der Edition sind auf 45 U/min ausgelegt, was für die heutige Zeit recht erstaunlich ist. Der Sound ist hervorragend und weist ein wenig mehr Dynamikumfang zur ursprünglichen Fassung des Albums auf. Leider wurde bei den Innersleves gespart und mal wieder nur Pappe verwendet statt gefütterte Innersleeves. Sonstige Beilagen sind leider auch nicht dabei. Dafür feiert man die Musik und die qualitativ hochwertige Aufnahme bei jedem Durchgang mehr.

Hintergrund zur Re-Issue laut LTO (Legal Tribune Online):

Hintergrund des Ganzen ist ein Streit um die Rechte an diesen Songs. Taylor schreibt ihre Songtexte sowie die Kompositionen in den meisten Fällen selbst und singt sie ein. Sie ist damit Urheberin oder zumindest Miturheberin und ausübende Künstlerin. Die Rechte an der eingespielten Komposition und dem Text stehen ihr zu. Keine Rechte hat sie jedoch an dem sogenannten Master, also der “Ur”-Tonaufnahme.

“Die Rechte an der Tonaufnahme werden zumeist mittels eines Bandübernahmevertrages an einen Tonträgerhersteller übertragen. Dieser Begriff ist historisch gewachsen, da früher physische Tonträger hergestellt wurden. Heute im digitalen Zeitalter nennt man diese Unternehmen Plattenfirmen oder ‘Labels‘”, sagt Rechtsanwalt Stephan Mathé von der Kanzlei Poppe in Pinneberg. Dem Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht zufolge übernimmt ein Label dann meistens nur die Nacharbeit, also die Aufgabe, eine Tonaufnahme, zum Beispiel in Form eines Download-Albums, zu vermarkten, zu bewerben etc. Dafür erhalte der ausübende Künstler eine entsprechende Vergütung bzw. Gewinnbeteiligung.

So geschehen auch bei Swift. Dies ist in Anbetracht der Tatsache, dass sie im Jahr 2006 mit Vertragsunterzeichnung ihre Karriere erst startete und auf ein Label angewiesen war, keine Besonderheit. Der Knackpunkt des Falls stellt aber der Verkauf des Labels an den Musikmanager Scooter Braun dar, der damit auch die Tonaufnahmen ihrer Alben erwarb. Auch das ist zunächst rechtlich gesehen nichts Aufsehenerregendes. Wie so vieles zurzeit in der Musikindustrie ist es jedoch zu etwas Besonderem geworden, einfach weil es um Taylor Swift geht.

Denn der passte weder, dass sie vor dem Verkauf nicht gefragt wurde, noch an wen das Label verkauft wurde. Swift sagt nämlich, Braun habe sie in der Vergangenheit “gemobbt”. Dieser arbeitete mit dem Rapper Kanye West zusammen, mit dem Swift ein sehr angespanntes Verhältnis hat – spätestens, seitdem West in seinem Song “Famous” die Sängerin als “Bitch” (dt. “Schlampe”) bezeichnete und behauptete, das sei so abgesprochen gewesen.

Ihren Unmut darüber, dass nun ausgerechnet an einen dem Vernehmen nach Verbündeten Wests in dieser Sache die Tonaufnahmen ihrer teilweise rekordbehafteten Alben gelangen, teilte Swift öffentlichkeitswirksam mit. Ihre außergewöhnlich treue und leidenschaftliche Fangemeinde steht hinter ihr. Inzwischen hat Braun die Rechte – wiederum für eine horrende Summe – weiterverkauft. In Medienberichten ist die Rede von 300 bis 400 Millionen US-Dollar. Swift hatte davon keine Kenntnis und wohl auch kein Angebot bekommen, die Rechte selbst zu kaufen.

 

7Unsere Bewertung

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